Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverband. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten.

Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

E-Mail: ob(at)thw-heiligenstadt.de


Stellvertretender Ortsbeauftragter

Der stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) ist Führer des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband.

Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.

Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den Ortsverband betreffen entscheidungsreif für den Ortsbeauftragten auf.

Er ist für die Belange des Datenschutzes verantwortlich.


Ausbildungsbeauftragter

Der Ausbildungsbeauftragte (AB) unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.

Er ist für die Grundausbildung verantwortlich.

Er hat die Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere:

- Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten,

- Planung und Durchführung von Sonder-Ausbildungsveranstaltungen,

- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften,

- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,

- Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,

- Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen,

- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der Ortsverband mehrere Einheiten hat.

Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.

Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.

E-Mail: ab(at)thw-heiligenstadt.de


Fachberater

Der Fachberater vertritt das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.

Im Einsatz vertritt der Fachberater das THW unteranderem als Mitglied von KatS-Leitungen, Technischen Einsatzleitungen bzw. Einsatzleitungen oder Einsatzabschnittsleitungen und Untereinsatzabschnittsleitungen von Bedarfsträgern. Der Fachberater ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten.


Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des Ortsverbandes zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverband einzubinden.

Der BÖH unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der Ortsverband internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere:

- Helferwerbung

- Kontaktpflege zu örtlichen Medien

- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien

- Organisation von Zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖH, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt.

E-Mail: boe(at)thw-heiligenstadt.de


Jugendbetreuer

Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig.

Der Jugendbetreuer ist unter anderem verpflichtet:

- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.

- Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.

- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.

- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.

- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.

Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Er wird durch die Helfer des Ortsverband bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

E-Mail: jugend(at)thw-heiligenstadt.de


Verwaltungshelfer

Der Verwaltungshelfer (VwHe) ist für die Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich.

Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören insbesondere:

- Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden

- Führung der Personalstandslisten

- Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschI. Bestandserfassung,

- Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Gst

- Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung

- Führen der Handkasse, einschI. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen

- SchriftgutersteIlung, Verwaltung und Statistik

- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung

- Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie

- Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen.

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem Verwaltungshelfer, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, ggf. zur Unterstützung andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt zugewiesen werden. Er arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.


Schirrmeister

Der Schirrmeister (SM) ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverbandes mitverantwortlich.

Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

- Bestandserfassungen und Materialkontrollen

- Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen

- Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material

- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne

- Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)

- Durchführung von Kraftfahrerbelehrungen

- Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten

- Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung

Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im Ortsverband sicher und überwacht folgende Bereiche:

- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher

- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten

- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie ggf. deren Stilllegung

- Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung.

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Schirrmeister, nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten, der Unterstützung anderer, fachlich eingewiesener Helfer des Ortsverbandes. Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bsb Ausstattung der Gst zusammen. Bei Einsätzen erledigt er Log-M-Aufgaben im Ortsverband. Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.


Koch

Der Koch ist für die Verpflegung im Ortsverband verantwortlich.

Der Koch stellt die Versorgung des Ortsverbandes mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.

Insbesondere hat der Koch folgende Aufgaben:

- Beschaffung von Verpflegungsgütern für den Ortsverband nach Vorgabe

- Verwaltung der Verpflegungsgüter des Ortsverband, soweit eine Vorratshaltung erforderlich ist

- Durchführen von Bestandskontrollen

- Führen des Verpflegungsgüterverzeichnis und Erfassung des Verbrauchs

- Führen des Verpflegungsbuches des Ortsverband

- Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung an die Helfer nach Vorgabe

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch nach Absprache für Teilaufgaben der Unterstützung anderer Helfer des Ortsverbandes.