Jugendbetreuer
Der JB ist für die Jugendarbeit des OV zuständig.
(1) Der JB ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und
entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes
unterstützt.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten
abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das
wohlverstandene
Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer
einzuwirken.
(2) Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur
"THW-Jungend e.V.".
Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben
unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem
Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
