Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung
Der BÖH ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie
die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den
Informationsfluss des OV einzubinden.
(1) Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen
Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation.
Hierzu gehören insbesondere:
- Helferwerbung,
- Kontaktpftege zu örtlichen Medien,
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und
Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen
(Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen),
insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation,
Gästebetreuung
(2) Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖH, nach
Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV
zeitbegrenzt unterstützt.
